Aargau/SolothurnFDP-Grossrat will, dass Nationalität in Kriminalstatistik genannt wird – Regierung lehnt ab

FDP-Grossrat will, dass Nationalität in Kriminalstatistik genannt wird – Regierung lehnt ab

Aargau
FDP-Grossrat Adrian Schoop verlangt, dass in der jährlichen Statistik ausgewiesen wird, dass auch die Anzahl Täterinnen und Täter und deren Nationalität und Aufenthaltsstatus genannt wird. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab.
Publiziert am Mo 18. Dez. 2023 08:02 Uhr
© Kantonspolizei Aargau
- Kantonspolizei Aargau, Fahrzeuge (Symbolbild)

FDP-Grossrat Adrian Schoop verlangte vom Regierungsrat mit einer Motion, die Ausgestaltung der polizeilichen Kriminalstatistik anzupassen. Die Angaben zu den Straftaten seien mit der Anzahl der Begehungen und der Anzahl der Täterinnen und Täter zu ergänzen. Letztere seien nach Nationalitäten und Aufenthaltsstatus aufzuschlüsseln.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik, die vom Bundesamt für Statistik erhoben wird, weist die Anzeigen aus, nicht die Verurteilungen. Sie enthält Daten über Umfang, Struktur und Entwicklung polizeilich registrierter Straftaten sowie über beschuldigte Personen. Bei den beschuldigten Personen sind unter anderem deren Nationalität und Aufenthaltsstatus als Merkmale erfasst. Momentan wird also ausgewiesen, wie viele beschuldigte Personen aus welchem Land kommen, jedoch nicht auf einzelne Straftatbestände bezogen – das möchte Schoop ändern.

Regierungsrat: Umsetzung möglich, aber nicht sinnvoll

Grundsätzlich wäre es möglich, die kantonalen Veröffentlichungen zur Entwicklung der Kriminalität im Sinne der Motion zu ergänzen, schreibt der Regierungsrat nun in einer Antwort. Das Vorhaben hält er jedoch nicht für sinnvoll. Dies einerseits, weil das BFS bereits heute auf Kantonsebene Auswertungen nach Straftaten aufgeteilt nach Artikel des Strafgesetzbuchs sowie nach Herkunft (Schweizerinnen und Schweizer / ständige ausländische Wohnbevölkerung / Asylbevölkerung / übrige ausländische Beschuldigte), Alterskategorie und Geschlecht publiziere. Dies komme dem Anliegen der Motion «mit Ausnahme der Angabe zu den einzelnen Nationalitäten sehr nahe».

Zudem weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Aussagekraft einer entsprechenden Statistik aufgrund der kleinen Zahlen sehr gering sei – je kleiner die Zahl desto höher der Faktor Zufall. Die Statistik hätte demnach «keinen erkennbaren Mehrwert für die Kantonspolizei oder andere Behörden». Zudem werde im Jahresbericht der Kantonspolizei jeweils im Sinne einer Information die Anzahl beschuldigter Personen nach Nationalität und Aufenthaltsstatus ausgewiesen. «Eine weitere Detaillierung im Sinne der Motion bringt keinen Nutzen.»

Personen könnten erkennbar werden

Doch der Regierungsrat findet eine detailliertere Statistik nicht nur nutzlos, sondern auch bedenklich, weil bei jeder Veröffentlichung gewährleistet werden muss, dass keine Personen erkennbar sind: «Im Fall der Umsetzung der Motion und der damit verbundenen detaillierten Aufschlüsselung der verschiedenen Straftaten auf die Nationalität und den Aufenthaltstitel der beschuldigten Person besteht die Gefahr, dass in Einzelfällen Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein könnten.»

Zu denken sei dabei insbesondere an Tötungsdelikte, die im Kanton Aargau erfreulicherweise selten seien. «Dies erweist sich insbesondere im Hinblick auf die während des Strafverfahrens geltende Unschuldsvermutung als heikel.»

Kein Einfluss auf Wegweisungsentscheide

In seiner Motion weist Schoop darauf hin, es könnte beispielsweise die Wegweisungspraxis gestützt auf die Erkenntnisse solcher Statistiken angepasst werden. Dazu hält der Regierungsrat fest, dass Wegweisungsentscheide stets gestützt auf die Umstände des konkreten Einzelfalls getroffen werden müssen. Sie dürfen also nicht einzig gestützt auf die Nationalität oder den Aufenthaltsstatus erfolgen.

«Auch für die weiteren vom Motionär aufgeführten Bereiche (Integrationsmassnahmen, sicherheitspolizeiliche Elemente) ist kein Mehrwert durch eine im Sinne der Motion ausgestaltete Statistik ersichtlich», schreibt der Regierungsrat, und lehnt die Motion deshalb ab.

(Aargauer Zeitung / Dominic Kobelt)

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