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Bewilligungspflicht: Aargau verschärft Regeln für die stationäre Methadon-Abgabe

Bewilligungspflicht: Aargau verschärft Regeln für die stationäre Methadon-Abgabe

Ein junger Mann ist vor zwei Jahren in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden mutmasslich an einer Methadon-Überdosis gestorben. Wegen dieses Todesfalls verschärft der Aargau jetzt die Regeln für die Abgabe von Methadon. Wenn also zum Beispiel Heroinabhängige in der Entzugsklinik Methadon erhalten, muss die Klinik neu für jeden Patienten einzeln eine Bewilligung für die Therapie einholen.
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