Bundesgerichts-Urteil: Uber-Fahrer sind Angestellte und nicht selbstständig
Uber-Fahrer sind Angestellte und nicht selbstständige Chauffeure. Das hält das Bundesgericht fest und gibt dem Kanton Genf recht. Er hat als erster Kanton den US-Konzern Uber wegen der umstrittenen Arbeitsbedingungen verboten. Nicht nur Gewerkschaften, sondern auch Taxi-Unternehmer sind froh über das wegweisende Urteil.
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