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Darf die Aargauer Polizei keine Kontrollen mehr ohne Verdacht durchführen?

Darf die Aargauer Polizei keine Kontrollen mehr ohne Verdacht durchführen?

Nur weil ein Auto ein fremdes Nummernschild hat oder jemand Schwarz ist, darf dies allein für die Polizei kein Grund sein, eine Kontrolle durchzuführen oder ein Auto zu durchsuchen. Es müsse zwingend ein Verdacht auf eine Straftat bestehen, heisst es in einem neuen Urteil des Aargauer Obergerichts. Was sagen sein Anwalt und die Kantonspolizei Aargau dazu?
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