Freispruch rechtskräftig: Hundehalterin ist keine Tierquälerin
2018 starben in Rohrbach qualvoll drei Hunde an präparierten Ködern. Die beschuldigte Halterin wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft zieht nun das Urteil nicht vor das Obergericht weiter.
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