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Fürsorgepflicht verletzt: Arbeitgeber muss wegen Burnout haften

Fürsorgepflicht verletzt: Arbeitgeber muss wegen Burnout haften

Eine Ex-Angestellte des SEM ist gegen den Bund vor Gericht gezogen. Der Grund: Die Frau erlitt ein Burnout, wobei der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt habe. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Juristin recht. Der Bund muss für den gesundheitlichen Schaden haften.
Erstausstrahlung:
    #Burnout#Bundesverwaltungsgericht#Staatssekretariat für Migration