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Gericht verlängert stationäre Massnahme für psychisch kranken Messerstecher

Gericht verlängert stationäre Massnahme für psychisch kranken Messerstecher

Im Jahr 2020 will er in Nussbaumen seine Mutter erwürgen. Danach sticht er mit einem Steakmesser auf eine Unbeteiligte ein, die nur helfen will. Das spätere Urteil: Der damals 28-Jährige mit Schizophrenie ist schuldunfähig und muss für mindestens fünf Jahre in eine psychiatrische Klinik. Jetzt zeigt sich, dass die Therapie gewirkt hat. Ganz zurück ins Leben will ihn das Bezirksgericht Baden aber noch nicht lassen.