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Gynäkologin von Bundesgericht verurteilt

Gynäkologin von Bundesgericht verurteilt

Nachdem sie mehrmals die Sorgfaltspflicht verletzt hat, darf eine Aargauer Gynäkologin nicht mehr selbstständig arbeiten. Dies entschied das Bundesgericht.
Publiziert am So 23. Sep. 2018 08:03 Uhr
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