AktuellKanton will Verwahrung von Jugendlichen

Kanton will Verwahrung von Jugendlichen

Ab einem Alter von 22 Jahren sei bei jugendlichen Straftätern nur noch eine fürsorgerische Unterbringung möglich, es brauche aber dringend auch die Möglichkeit einer Verwahrung.
Publiziert am So 23. Sep. 2018 00:49 Uhr