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Keine Strafe für Hundstötung

Keine Strafe für Hundstötung

Die Frau, welche im Februar ihren Hund erschlagen hat, wird nicht belangt. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Tierquälerei eingestellt.
Publiziert am Sa 22. Sep. 2018 23:00 Uhr
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