Knatsch um Tote: Im Kantonsspital Aarau dürfen Bestatter nur noch zu Bürozeiten Verstorbene abholen
Knatsch zwischen dem Kantonsspital Aarau und den regionalen Bestattern: Stirbt ein Patient im KSA, darf der Bestatter ihn von Montag bis Freitag zu Bürozeiten abholen. Kommt es also am Freitagabend zu einem Todesfall, muss die Familie bis Montag warten, bis der Tote aufgebahrt werden kann. Dies akzeptieren die Bestatter nicht.
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