KSB-Pflegerin trägt keine Schuld am Erstickungstod eines 76-Jährigen
Ein älterer Patient mit einer Schluckstörung erstickte im Kantonsspital Baden, weil er zerschnittenes statt püriertes Essen bekam. Die zuständige Krankenschwester musste sich deshalb heute vor Gericht verantworten.
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