AktuellLebenslange Verwahrung von Thomas N. ist unwahrscheinlich
Lebenslange Verwahrung von Thomas N. ist unwahrscheinlich
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Für die lebenslängliche Verwahrung braucht es zwei unabhängige Gutachten, die ihn für nicht therapierbar einstufen. Eine solche Strafe wurde vor Bundesgericht stets abgelehnt.