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Lebenslange Verwahrung von Thomas N. ist unwahrscheinlich

Lebenslange Verwahrung von Thomas N. ist unwahrscheinlich

Für die lebenslängliche Verwahrung braucht es zwei unabhängige Gutachten, die ihn für nicht therapierbar einstufen. Eine solche Strafe wurde vor Bundesgericht stets abgelehnt.
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