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Schuldig: Pierin Vincenz erhält eine Gefängnisstrafe von über drei Jahren

Schuldig: Pierin Vincenz erhält eine Gefängnisstrafe von über drei Jahren

Veruntreuung, untreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung: Das Bezirksgericht Zürich hat im Fall Vincenz den ehemaligen Raiffeisen-Chef für schuldig befunden. Das Urteil: 3 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe.