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Sextäter erhält wegen eines Polizeifehlers ein mildes Urteil
Wegen sexuellen Handlungen mit Kindern auf sozialen Medien, hätte ein Mann mindestens 1 Jahr ins Gefängnis gehen sollen. So hat es die Anklage gefordert. Er kommt schlussendlich aber mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse davon. Dies aber nicht, weil er einen gnädigen Richter hatte, sondern wegen eines verhängnisvollen Polizeifehlers.
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