AktuellStaatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Verwahrung

Staatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Verwahrung

Es gäbe keinen Zusammenhang zwischen den psychischen Störungen und der Tat. Deshalb sei Thomas N. in Bezug auf letzteres auch nicht therapierbar.
Publiziert am Sa 22. Sep. 2018 11:51 Uhr