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Umstrittenes Urteil: Angestellte müssen vor Toilettengang ausstempeln

Umstrittenes Urteil: Angestellte müssen vor Toilettengang ausstempeln

Wer auf das stille Örtchen muss, darf das nur ausserhalb der Arbeitszeit. Sprich, bevor Mitarbeitende eines Neuenburger Uhrenherstellers auf die Toilette gehen, müssen sie ausstempeln. Dieser Fall landete vor dem Kantonsgericht und die Firma hat Recht bekommen.
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