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Gebühren für Steuermahnungen

Gebühren für Steuermahnungen

Im Mahnwesen wird der Kanton Aargau kostendeckende Gebühren einführen. Das beschloss der Grosse Rat mit 76 zu 51 Stimmen.
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Im Mahnwesen wird der Kanton kostendeckende Gebühren einführen. Das beschloss der Grosse Rat mit 76 zu 51 Stimmen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen erhebt das Kantonale Steueramt für Mahnungen und Betreibungen bislang keine Gebühren. Im Einzelnen geht es um eine Gebühr von 35 bis 100 Franken. Das ergibt Gebühreneinnahmen von 5 Millionen Franken pro Jahr.

Im Gespräch mit: Regierungsrat Markus Dieth, Finanzdirektor