FokusWas darf die KESB?

Was darf die KESB?

Die Missachtung des Bundesgerichts-Entscheides bezüglich des St.-Ursen-Brandstifters wirft viele Fragen auf. Welche Kompetenzen hat die KESB?
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Dass die Behörde den St.-Ursen-Brandstifter trotz Freispruch durch das Bundesgericht wegsperrt, wirft viele Fragen auf. Welche Kompetenzen hat die KESB? Wann darf sie sich über andere Rechtssprechungsorgane hinwegsetzen? Die Assistenzprofessorin Nora Markwalder gibt Aufschluss.