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Freispruch für Freddy Nock vor Aargauer Obergericht
Freddy Nock hat nicht versucht, seine Frau zu töten - zu diesem Urteil gelangte das Aargauer Obergericht am Dienstag und sprach den Hochseilartisten frei. Es gebe keine objektiven Beweismittel. Das Bezirksgericht Zofingen hatte Nock zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. (sda)