NewsFreispruch für Freddy Nock vor Aargauer Obergericht

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Freispruch für Freddy Nock vor Aargauer Obergericht

Freddy Nock hat nicht versucht, seine Frau zu töten - zu diesem Urteil gelangte das Aargauer Obergericht am Dienstag und sprach den Hochseilartisten frei. Es gebe keine objektiven Beweismittel. Das Bezirksgericht Zofingen hatte Nock zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. (sda)
Publiziert am Di 3. Nov. 2020 16:38 Uhr
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