NewsStaatsanwaltschaft zieht das Urteil im Fall Nock nicht weiter

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Staatsanwaltschaft zieht das Urteil im Fall Nock nicht weiter

Nun kann Freddy Nock wieder aufatmen. Denn das Obergericht sprach ihn von der versuchten vorsätzlichen Tötung frei, aber die Staatsanwaltschaft hätte das Urteil weiterziehen können. Auf Anfrage sagt diese aber, dass sie den Freispruch akzeptiert.
Publiziert am Di 24. Nov. 2020 16:59 Uhr
    #Urteil#Staatsanwaltschaft#Obergericht
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