NewsVerteidigerin von Thomas N.: «Wir werden das schriftliche Urteil abwarten»

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Verteidigerin von Thomas N.: «Wir werden das schriftliche Urteil abwarten»

Dem Einspruch des Vierfachmörders gegen die ordentliche Verwahrung wurde nicht entsprochen. Direkt nach der Urteilsverkündung bezieht dessen Verteidigerin, Renate Senn, Stellung.
Publiziert am Do 13. Dez. 2018 12:42 Uhr
    #Vierfachmord Rupperswil