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Abstand, Desinfektion, Schutzanzüge: Unter diesen Umständen erlaubt der Bundesrat das Zügeln
Möglichst kein Kontakt zwischen den Umzugsleuten und denjenigen, die umziehen, ein Mindestabstand von zwei Metern sowie regelmässige Desinfektion der Hände oder das Tragen von Schutzanzügen - der Bundesrat erlaubt Umzüge weiterhin unter ganz klaren Bedingungen.