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Bundesrat bedankt sich für Einhaltung der Massnahmen - Umziehen weiterhin erlaubt - Menschen nach Erkrankung vor Reinfektion geschützt
Bundesratsentscheid: «Zügeln ist weiterhin erlaubt.»
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag entschieden, dass das Zügeln unter bestimmten Umständen weiterhin erlaubt bleibt. Allerdings müssten dabei die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien. Des Weiteren lockert der Bundesrat die Fristen bei Mietzinsrückstand.