News

Sperrstunde mit Ausnahmen und der wachsende Schuldenberg - Die Beschlüsse des Bundesrates

© CH Media Video Unit

Sperrstunde mit Ausnahmen und der wachsende Schuldenberg - Die Beschlüsse des Bundesrates

Ab Samstag 12. Dezember 2020 gilt für Gastronomie- und Freizeitbetriebe eine Sperrstunde ab 19 Uhr. An Weihnachten und Silvester gelten Ausnahmen. Der Bundesrat will zudem weitere 1,5 Milliarden Franken für Betriebe mit beträchtlichen Umsatzeinbussen bereit stellen.
© CH Media Video Unit