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Teilerfolg für Rupperswil-Mörder: Therapie für Thomas N. muss laut Bundesgericht geprüft werden

Teilerfolg für Rupperswil-Mörder: Therapie für Thomas N. muss laut Bundesgericht geprüft werden

Der Vierfachmörder von Rupperswil bekommt eine kleine Perspektive, irgendwann aus seiner lebenslangen Haftstrafe entlassen zu werden: Die Aargauer Behörden müssen prüfen, ob Thomas N. die Voraussetzungen für eine Therapie erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, dieses geht aber gar nicht darauf ein.
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