Freitag, 19. Juni 2026
Verfahren sistiert: Aargau verhandelt mit Prostituierten-Mörder Tobi B. über Genugtuung
Noch immer beschäftigt der Fall des Aarauer Prostituiertenmörders Tobi B. die Justiz. Wegen Rückfallgefahr bleibt der Mörder nach der Verbüssung seiner Jugendstrafe in Haft. Der Fürsorgerische Freiheitsentzug bis 2019 war nachträglich aber nicht rechtens. Deshalb fordert er vom Aargau über 2 Mio. Franken Schadenersatz und Genugtuung. Der Kanton hat dagegen geklagt. Jetzt ist er aber offenbar bereit, etwas zu zahlen.